Betriebsvereinbarungen
In den meisten Einigungsstellenverfahren - gelegentlich auch in Mediationen - spielt die Erstellung einer Betriebsvereinbarung oder eines Interessenausgleichs/Sozialplans die zentrale Rolle. Dabei stellen sich neben den inhaltlichen Fragen, die regelmäßig den Konflikt ausgelöst haben und die diesen dominieren, auch Fragen der Struktur sowie der Formulierungen, also des „Stils“ des Regelwerks. Wer beruflich mit Betriebsvereinbarungen zu tun hat, kann sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, dass die handelnden Akteure auf beiden Seiten den Aspekt der Verständlichkeit vernachlässigen und vergessen, dass ihr Sonderwissen, ihre Vorbildung und ihre Erfahrung nicht bei allen Normadressaten, namentlich der Belegschaft, in gleicher Weise vorhanden ist.Aufgabe der Einigungsstelle ist es nach hiesigem Verständnis deshalb auch, sicherzustellen, dass eine klare, verständliche Sprache verwendet wird und die Betriebsvereinbarung durch ihre Struktur für sich spricht. Folgerichtig legen auch die Betriebsparteien in aller Regel großen Wert darauf, dass auch das „wording“ vor der Einigungsstelle erledigt wird. Im Ergebnis soll eine Betriebsvereinbarung herauskommen, die von allen Betriebsangehörigen ohne juristischen „Dolmetscher“ verstanden wird.
Bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen kann Volker Rache auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen. Er verfügt über einen reichhaltigen Fundus von Musterbetriebsvereinbarungen, die sämtlich in Einigungsstellenverfahren entstanden sind und von daher auch die typischen Bedürfnisse der Praxis wiederspiegeln. Gleichwohl gilt es natürlich, zunächst die Besonderheiten des jeweiligen Betriebes und der Belegschaft herauszuarbeiten und die Ergebnisse dieser spezifisch-individuellen Betrachtung dann in einer Betriebsvereinbarung umzusetzen. Dabei können in vielen Fällen vorhandene Muster als Basis für die weiteren Verhandlungen dienen; diese müssen dann um die Besonderheiten des jeweiligen Streitfalles ergänzt und modifiziert werden.