Volker Rache
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  • Warum Einigungsstelle - bewährtes Mittel zur schnellen Lösung betrieblicher Konflikte
  • Werdegang - die Biografie Volker Rache
  • gesetzliche Grundlagen - §§ 76 f BETRVG und § 98 ArbGG
  • Verfahren - der Ablauf eines Einigungsstellenverfahrens
  • Schwerpunkte - Erfahrungen als Vorsitzender von Einigungsstelle

Die Biografie – Volker Rache

Volker Rache, Jahrgang 1960, studierte Rechtswissenschaften mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt. Nach Referendariat und zweitem Staatsexamen war er vorübergehend rechtsberatend tätig und trat 1991 als Arbeitsrichter in den Richterdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. 1994 wechselte er in den Richterdienst der Gerichte für Arbeitssachen des Landes Berlin, wo er bis März 2009 als Arbeitsrichter in Fachkammern verschiedener Wirtschaftsbereiche tätig war. Daneben hat er viele Jahre die Ausbildung des juristischen Nachwuchses als Leiter von Referendar-Arbeitgemeinschaften betreut und ist seit Mitte der 90er Jahre Mitglied zunächst des Justizprüfungsamtes Berlin, dann des Gemeinsamen juristischen Prüfungsamtes für die Länder Berlin und Brandenburg.

Von Beginn seiner Arbeitsrichtertätigkeit an ist Volker Rache auch als Vorsitzender zahlreicher Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder tätig. Seit 2002 ist er auch einer der ständigen Vorsitzenden der Einigungsstelle des Landes Berlin, soeben wiederbestellt bis zum Jahr 2013. Daneben leitet er ebenfalls langjährig Seminare in allen Teilbereichen des Arbeitsrechts für Arbeitgeber, Betriebsratsmitglieder und Gewerkschaften.

Seit April 2009 ist Volker Rache freiberuflich als Vorsitzender von Einigungsstellen tätig und löst als Moderator und Mediator arbeitsrechtliche Konflikte.


Warum Veränderung?

Wesentlicher Grund für den Wechsel vom Richteramt zum Freiberufler war die Erkenntnis, dass sich auf Dauer eine hohe Arbeitsbelastung im Richteramt und eine sachgerechte Ausübung des Vorsitzes in mehreren parallel laufenden Einigungsstellen, ferner die Tätigkeit als Referent und Seminarleiter für Arbeitgeber, Betriebsräte und Gewerkschaften, schon aus zeitlichen Gründen nicht vereinbaren lassen. Die Übernahme eines Einigungsstellenvorsitzes sowie eine Tätigkeit als Referent stellt während eines Richterdienstverhältnisses eine Nebentätigkeit dar. Vorrang genießt dabei selbstverständlich das Richteramt, deren Ausübung sich der Richter mit ganzer Hingabe zu widmen hat.

Ohne die Pflichten, die das Richteramt mit sich bringt, kann Volker Rache nunmehr seine gesamte Arbeitskraft und -zeit für die außergerichtliche Beilegung von Konflikten - im Wesentlichen als Vorsitzender von Einigungsstellen - nutzen.