Volker Rache
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Der Ablauf eines Einigungsstellenverfahrens

Sobald er das Amt des Unparteiischen übernommen hat, vereinbart Volker Rache mit beiden Seiten einen Verhandlungstermin und gibt ihnen Gelegenheit zur Darstellung des Konflikts. Seine langjährige Erfahrung als Arbeitsrichter erleichtert es ihm, die Ursachen des Konflikts zu erkennen, die Interessenlage zutreffend einzuschätzen und gemeinsam mit Arbeitgeber und Betriebsrat mögliche Kompromisslinien herauszuarbeiten. Als Vorsitzender der Einigungsstelle hört Volker Rache die wechselseitigen Standpunkte sowie die Argumente beider Seiten an, prüft die beiderseitigen Vorstellungen auf ihre Vereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben und lotet bereits jetzt die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung aus. Sodann werden – regelmäßig in getrennten Beratungen mit den Beisitzern von Arbeitgeber und Betriebsrat - die Einzelheiten eines Kompromisses vorbereitet. In fast allen Fällen kommt es so zu einer Einigung, die beide Seiten zufrieden stellt und die die Streitsituation im Betrieb befriedet. Üblicherweise werden die in der Einigungsstelle gefundenen Kompromisse in Form einer Betriebsvereinbarung niedergelegt.

Gelingt es ausnahmsweise nicht, eine Einigung zu erzielen, so entscheidet die Einigungsstelle unter dem Vorsitz von Volker Rache durch einen Spruch, der die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt. Auch ein solcher Beschluss wird in aller Regel einen Teil der Vorstellungen beider Seiten aufgreifen und stellt deshalb ebenfalls einen Kompromiss der widerstreitenden Standpunkte dar.

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Der wesentliche Gang der Verhandlung sowie die gefundenen Ergebnisse werden von Volker Rache in aller Regel bereits in der Sitzung im Volltext mittels Laptop protokolliert und sodann gegen Ende der Sitzung vor Ort ausgedruckt. Auf diese Weise kann am einfachsten der gesetzlichen Notwendigkeit, wonach Betriebsvereinbarungen von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben werden müssen, Genüge getan werden.