Ablauf einer Mediation
Beim Mediationsverfahren können fünf Phasen unterschieden werden. Dabei verläuft jedes Mediationsverfahren individuell. Dies bezieht sich nicht zuletzt auf die Zahl und die Dauer der einzelnen Sitzungen. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass die nachfolgenden Phasen sich jeweils in einer gesonderten Sitzung abspielen müssen.Die nachfolgende Schilderung stellt natürlich nur einen groben Überblick dar. Der Ablauf kann von Fall zu Fall Besonderheiten aufweisen.
Phase 1: Erstgespräch – Abschluss des Mediationsvertrages
In dieser Phase nehmen die Parteien Kontakt mit Volker Rache auf und vereinbaren einen ersten Termin, der regelmäßig in den Räumen des Mediators, also in „neutraler“ Atmosphäre, stattfindet. Im Zuge des Erstgespräches stellen die Konfliktparteien den Konflikt aus ihrer Sicht dar und der Mediator klärt mit ihnen ihre Erwartungen an die Mediation ab.Dies ist wichtig, damit Volker Rache einschätzen kann, ob die Medianten mit ihrem Problem bei ihm auch richtig gelandet sind. In der Praxis kommt es z.B. gelegentlich vor, dass Arbeitnehmer von ihren Chefs zum Mediator geschickt werden, ohne dass diese die Sinnhaftigkeit des Mediationsverfahrens einsehen, also gleichsam „verdonnert“ wurden, sich einem solchen Verfahren zu stellen. Das ist aber der Mediation wesensfremd, so dass der Mediator bei Feststellung der fehlenden Freiwilligkeit das Verfahren beenden muss. Gleiches gilt in Fällen, in denen der gravierende Verdacht besteht, dass eine oder mehrere Konfliktparteien das Verfahren, z.B. wegen einer besonderen psychischen Situation, nicht eigenverantwortlich führen können.
Ansonsten klärt der Mediator die Medianten über den Ablauf der Mediation und seine Aufgaben dabei auf und informiert sie über Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, und darüber, dass Mediation keine Rechtsberatung darstellt. Dabei wird auch der Umgang miteinander festgelegt, z.B. dass alle Beteiligten ausreden dürfen, keine verbalen Übergriffe erfolgen und man sich auch sonst an gewisse Spielregeln hält. Für die Medianten ist eine Unterbrechung und ein Abbruch der Mediation jederzeit möglich. Alle diese Punkte werden in einem Mediationsvertrag geregelt, ebenso wie z.B. die Dauer der Sitzungen und die entstehenden Kosten. Mit der Unterschrift unter den Mediationsvertrag wird regelmäßig der nächste Schritt eingeleitet.
Phase 2: Themen sammeln – Reihung der Themen
In diesem Stadium werden die Themen gesammelt, welche für die Beteiligten im Rahmen der Mediation geregelt werden sollen und können. Dabei sind die Medianten frei in der Benennung der Themen, die für sie wichtig sind. Die Themen werden festgehalten und visualisiert, z.B. auf einer Flipchart. Sodann wird ein Konsens erzielt, über welche Themen im weiteren Verfahren gesprochen werden soll. Schließlich überlegen sich die Mediaten, in welcher Reihenfolge sie die abschließend festgelegten Themen behandeln wollen. Die Konfliktparteien entscheiden selbst, mit welchem Thema sie beginnen wollen, welches an zweiter Stelle kommen soll usw. Besonders wichtig ist, dass nur dann, wenn alle Medianten mit den Themen, die die anderen Mediaten vorschlagen, einverstanden sind, diese zum Gegenstand des weiteren Mediationsverfahrens gemacht werden.Phase 3: Konfliktklärung, Interessen und Bedürfnisse erkennen
Hier wird im Unterschied z.B. zum gerichtlichen Verfahren hinter die Kulissen geschaut, es wird also versucht, festzustellen, welche Interessen und Bedürfnisse hinter dem Konflikt stehen. Von den Konfliktparteien werden oft Forderungen (Fachbegriff der Mediation: „Positionen“) formuliert, wichtig ist es aber, die dahinter liegenden Interessen herauszuarbeiten. Mit der Unterstützung von Volker Rache erkennen die Beteiligten die unterschiedlichen vorhandenen Bedürfnisse. Idealerweise gelingt es den Medianten sodann, die Sichtweise des jeweils Anderen zu verstehen. Erst durch diesen Prozess wird es möglich, an Lösungen zu arbeiten, die für alle Beteiligten passen und insbesondere eine tragfähige Grundlage für ihr zukünftiges Zusammenarbeiten bilden.Phase 4: Lösungen entwickeln
In dieser Phase werden in einem „Brainstorming-Verfahren“ Lösungsvorschläge gesammelt. Alle Möglichkeiten, ungeachtet ihrer Realisierbarkeit, sollen auf den Tisch gebracht werden, nichts wird von vornherein ausgeschlossen. Danach werden die gefundenen Optionen überprüft, ob sie von Vorteil für beide Parteien sind und auf Praktikabilität untersucht sowie, ob sie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im Einklang stehen.Sollte ein Mediant mit einem Lösungsvorschlag nicht einverstanden sein, wird dieser ohne Diskussion ausgeschlossen.
Die nach diesem Sichtungsprozess verbliebenen Lösungsideen für das Thema werden diskutiert, verhandelt, regelmäßig von Volker Rache schriftlich zusammengefasst und gehen nun in die anschließende Phase.