Mediation im Arbeitsrecht
Neben dem Vorsitz in Einigungsstellenverfahren bietet Volker Rache Mediation insbesondere für alle Bereiche innerbetrieblicher Auseinandersetzungen an. Die Erfolgsquote in Mediationsverfahren, also ein Abschluss des Verfahrens mit einer schriftlichen Vereinbarung, der alle Konfliktparteien zustimmen können, liegt im Bereich des Arbeitsrechts erfahrungsgemäß bei ca. 70 bis 80 Prozent. Eine Studie im Auftrag der Europäischen Union bezüglich Mediationsverfahren in Unternehmen kam zu dem Ergebnis, dass die Verfahrensdauer bei Durchführung einer Mediation im Schnitt ein Jahr kürzer ist als bei der Durchführung eines Gerichtsverfahrens ohne Mediation. Die Verfahrenskosten sind durchschnittlich um mehr als 13.000,- € geringer. Eine Befragung von fast 900 Unternehmen, die bereits eine Mediation zur Befriedung eines Konfliktes durchgeführt haben, ergab, dass 82 Prozent diese Form der Streitbeilegung empfehlen würden.Im Unterschied zum gerichtlichen Verfahren bleibt die Kontrolle über das Geschehen und damit der Einfluss auf das Ergebnis erhalten. Darüber hinaus ist es gerade im bestehenden Arbeitsverhältnis oder im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat entscheidend, dass es im Konfliktfalle keine „Sieger“ und „Besiegte“ gibt, sondern beide Seiten eine neue Grundlage für ihre zukünftige Kooperation haben. Eine in der Mediation erzielte Einigung erweist sich regelmäßig als stabile Grundlage für eine konstruktive weitere Zusammenarbeit.
Es steht zu erwarten, dass durch das neue Mediationsgesetz auch im Arbeitsrecht immer mehr Konfliktparteien die Mediation als Mittel der Konfliktlösung wählen werden.
Volker Rache verfügt über langjährige Erfahrung bei der Verhandlung und Schlichtung von kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Konflikten. Besonders geeignet für eine Mediation sind Konflikte
- Innerhalb des Betriebsrats
- zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften
- zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- zwischen verschiedenen Organisationseinheiten des Arbeitgebers.
Voraussetzung für eine Mediation ist, dass die Konfliktparteien überhaupt bereit sind, sich zusammenzusetzen und mit dem ernsthaften Willen, gemeinsam tragfähige Lösungen und Absprachen für die Zukunft zu entwickeln, miteinander zu sprechen. Volker Rache unterstützt die Beteiligten darin, sich von rein vergangenheitsbezogenen Betrachtungen des Konflikts zu lösen und ihr Augenmerk auf die Zukunft zu richten, um so Kompromisse zu entwickeln und verbindlich zu vereinbaren. Die Schaffung einer „win-win-Situation“ ist das Ziel.